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   VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243   

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VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243 (https://dejure.org/2011,9035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.2011 - 10 ZB 10.243 (https://dejure.org/2011,9035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 10 ZB 10.243 (https://dejure.org/2011,9035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer zusätzlichen Ausweisung eines nach bestandskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltstitels bereits seit längerem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das Recht auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens nach Art. 8 Europäische ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 8 EMRK, § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 53 Nr. 1 AufenthG, §§ 56, 57 StGB
    Ausländerrecht: Ausweisung eines Intensivstraftäters rechtmäßig | Ausweisung; Intensivstraftäter; Alkoholproblematik; Strafaussetzung zur Bewährung; Sprachkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer zusätzlichen Ausweisung eines nach bestandskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltstitels bereits seit längerem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das Recht auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens nach Art. 8 Europäische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 652
  • DÖV 2011, 535
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09

    Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Sie unterliegt der vollen Überprüfung durch den Senat, denn es handelt sich dabei um eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung (vgl. BVerwG vom 20.8.2009 InfAuslR 2009, 445).

    Eine Abweichung liegt auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2009 (InfAuslR 2009, 445) vor.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14).
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868).
  • VGH Bayern, 15.04.2004 - 24 ZB 03.2736
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868).
  • VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 ZB 07.1737
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2007 (InfAuslR 2008, 116) ist nicht gegeben, da sich die dortige Rechtslage von der hier vorliegenden unterscheidet und damit eine andere rechtliche Beurteilung erforderte.
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Zwar ist für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr auch eine Strafaussetzung zur Bewährung von Bedeutung, jedoch gilt dies namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB, während die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung i.S. des § 57 StGB ausweisungsrechtlich ein geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG vom 27.8.2010 NVwZ 2011, 35 RdNr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 4 B 45.10

    Verfestigung einer Splittersiedlung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
    Es reicht nicht aus, lediglich die höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen werden soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Dem Fall, dass eine Ausweisung gegenüber einem anerkannten Flüchtling ergeht, nachdem aufgrund (einer Rücknahme oder) einer Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung des bereits abgelaufenen Titels bereits kein Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 AufenthG mehr besteht und der Anspruch hierauf verneint worden ist, ist der Fall gleichzusetzen, in dem eine Ausweisung nach Ablauf der Geltungsdauer des befristeten Aufenthaltstitels zwar gleichzeitig mit einer - zumindest auch - ausweisungsunabhängigen Ablehnung der Erteilung bzw. Verlängerung des befristeten Titels als weitere Entscheidung im Sinne des Art. 21 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 QRL ergeht, letztere aber bereits bestandskräftig ist (vgl. zur Prüfung von Art. 8 EMRK in einer entsprechenden Konstellation vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.02.2011 - 10 ZB 10.243 - juris).
  • VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.480

    Prozesskostenhilfe, PKH, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, Straftat,

    Im Übrigen können Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).

    Zudem gilt es insoweit zu berücksichtigen, dass selbst im Falle einer abgeschlossenen Therapie eine Wiederholungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu nur BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24; U.v. 11.12.2003 - 24 CS 03.2428 - juris Rn. 30; U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.471 - juris Rn. 68 ff.), sondern selbst dann noch Rückfälle drohen, so dass ein gewisser Zeitraum straffreien Verhaltens an eine abgeschlossene Therapie und eine Festigung seiner Persönlichkeit und seiner Lebensumstände zu fordern ist, um die begründete Wiederholungsgefahr erneuter Beschaffungsdelikte verneinen zu können.

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 10 ZB 10.1740

    "Ist"-Ausweisung; (kein) besonderer Ausweisungsschutz; keine familiäre

    Deshalb hat letztlich das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung Vorrang vor den privaten Interessen des Klägers (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243).

    Es reicht nicht aus, lediglich die obergerichtliche oder höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen sein soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ; BayVGH vom v. 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243).

  • VG Würzburg, 30.06.2014 - W 7 K 13.278

    Regelausweisung; (Keine) schützenswerten familiären Bindungen; (Kein)

    Suchterkrankungen können allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).

    Zudem gilt es insoweit zu berücksichtigen, dass selbst im Falle einer abgeschlossenen Therapie eine Wiederholungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu nur BayVGH, U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.471 - juris Rn. 68 ff.; B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24; U.v. 11.12.2003 - 24 CS 03.2428 - juris Rn. 30), sondern selbst dann noch Rückfälle drohen, so dass ein gewisser Zeitraum straffreien Verhaltens nach einer abgeschlossenen Therapie sowie eine Festigung seiner Persönlichkeit und seiner Lebensumstände zu fordern ist.

  • VG Düsseldorf, 03.04.2014 - 7 L 2550/13
    vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2011, - 10 ZB 10.243 - InfAuslR 2011, 238.
  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 1 K 12.653

    Befristung der Wirkungen von Abschiebung und Ausweisung; unterschiedliche

    Die dagegen erhobene Klage wies die Kammer mit Urteil vom 12. Januar 2010 (Az. Au 1 K 09.813) ab, ein Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243).
  • VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949

    Ausweisung eines russischen Staatsangehörigen; Überwiegen der öffentlichen

    Ausreichend für die erforderliche positive Prognose, dass er künftig in der Lage sein wird, ein alkohol- und vor allem straffreies Leben zu führen, ist jedenfalls nicht, dass die Durchführung einer stationären Therapie erst beabsichtigt ist (BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris Rn. 6 und B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).
  • VG München, 29.03.2012 - M 10 K 11.2895

    Verurteilung zu 4 Jahren Freiheitsstrafe; keine Unverhältnismäßigkeit der

    Das erkennende Gericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH vom 24.2.2011 InfAuslR 2011, 238 RdNr. 24 m.w.H.).
  • VGH Bayern, 04.11.2011 - 10 ZB 10.2037

    Wiederholungsgefahr bei Verurteilung zu mehreren Haftstrafen wegen Betrugs

    Allerdings kann sich die bisherige Aufenthaltsdauer nur dann entscheidend zugunsten des Ausländers auswirken, wenn der Aufenthalt rechtmäßig ist und das Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts schützenswert ist (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243 InfAuslR 2011, 238 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02395

    Ausweisung eines ARB-berechtigten faktischen Inländers; Verurteilung zu 5 Jahren

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu: Beschluss vom 24.1.2011, Az. 10 ZB 10.243) wäre eine Wiederholungsgefahr bei Suchterkrankungen allenfalls dann ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls bestehe.

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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