Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer zusätzlichen Ausweisung eines nach bestandskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltstitels bereits seit längerem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das Recht auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens nach Art. 8 Europäische ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 8 EMRK, § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 53 Nr. 1 AufenthG, §§ 56, 57 StGB
Ausländerrecht: Ausweisung eines Intensivstraftäters rechtmäßig | Ausweisung; Intensivstraftäter; Alkoholproblematik; Strafaussetzung zur Bewährung; Sprachkenntnisse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen einer zusätzlichen Ausweisung eines nach bestandskräftiger Ablehnung eines Aufenthaltstitels bereits seit längerem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das Recht auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens nach Art. 8 Europäische ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.08.2009 - Au 1 K 09.813
- VG Augsburg, 12.01.2010 - Au 1 K 09.813
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
- BVerfG, 25.05.2011 - 2 BvR 654/11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 652
- DÖV 2011, 535
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09
Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft.
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Sie unterliegt der vollen Überprüfung durch den Senat, denn es handelt sich dabei um eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung (vgl. BVerwG vom 20.8.2009 InfAuslR 2009, 445).Eine Abweichung liegt auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2009 (InfAuslR 2009, 445) vor.
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14).
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731
Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Hinzu kommt, dass eine Verwurzelung im Bundesgebiet, wie der Kläger sie für sich als "De-facto-Inländer" in Anspruch nehmen will, im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schützenswerten Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 10 B 09.731 ; EGMR vom 8.4.2008 -Nnyanzi - ZAR 2010, 189; BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333 RdNr. 20 sowie zuletzt vom 26.10.2010 Az. 1 C 18.09 RdNr. 14). - VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868). - VGH Bayern, 15.04.2004 - 24 ZB 03.2736
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868). - VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 ZB 07.1737
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868). - BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2007 (InfAuslR 2008, 116) ist nicht gegeben, da sich die dortige Rechtslage von der hier vorliegenden unterscheidet und damit eine andere rechtliche Beurteilung erforderte. - BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Zwar ist für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr auch eine Strafaussetzung zur Bewährung von Bedeutung, jedoch gilt dies namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB, während die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung i.S. des § 57 StGB ausweisungsrechtlich ein geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG vom 27.8.2010 NVwZ 2011, 35 RdNr. 36 m.w.N.). - BVerwG, 10.11.2010 - 4 B 45.10
Verfestigung einer Splittersiedlung
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Es reicht nicht aus, lediglich die höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen werden soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ).
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13
Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C
Dem Fall, dass eine Ausweisung gegenüber einem anerkannten Flüchtling ergeht, nachdem aufgrund (einer Rücknahme oder) einer Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung des bereits abgelaufenen Titels bereits kein Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 AufenthG mehr besteht und der Anspruch hierauf verneint worden ist, ist der Fall gleichzusetzen, in dem eine Ausweisung nach Ablauf der Geltungsdauer des befristeten Aufenthaltstitels zwar gleichzeitig mit einer - zumindest auch - ausweisungsunabhängigen Ablehnung der Erteilung bzw. Verlängerung des befristeten Titels als weitere Entscheidung im Sinne des Art. 21 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 QRL ergeht, letztere aber bereits bestandskräftig ist (vgl. zur Prüfung von Art. 8 EMRK in einer entsprechenden Konstellation vgl. BayVGH, Beschluss vom 24.02.2011 - 10 ZB 10.243 - juris). - VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.480
Prozesskostenhilfe, PKH, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, Straftat, …
Im Übrigen können Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).Zudem gilt es insoweit zu berücksichtigen, dass selbst im Falle einer abgeschlossenen Therapie eine Wiederholungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu nur BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24;… U.v. 11.12.2003 - 24 CS 03.2428 - juris Rn. 30;… U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.471 - juris Rn. 68 ff.), sondern selbst dann noch Rückfälle drohen, so dass ein gewisser Zeitraum straffreien Verhaltens an eine abgeschlossene Therapie und eine Festigung seiner Persönlichkeit und seiner Lebensumstände zu fordern ist, um die begründete Wiederholungsgefahr erneuter Beschaffungsdelikte verneinen zu können.
- VGH Bayern, 09.03.2011 - 10 ZB 10.1740
"Ist"-Ausweisung; (kein) besonderer Ausweisungsschutz; keine familiäre …
Deshalb hat letztlich das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung Vorrang vor den privaten Interessen des Klägers (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243).Es reicht nicht aus, lediglich die obergerichtliche oder höchstrichterliche Entscheidung, von der abgewichen sein soll, zu benennen (vgl. BVerwG vom 10.11.2010 Az. 4 B 45.10 ; BayVGH vom v. 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243).
- VG Würzburg, 30.06.2014 - W 7 K 13.278
Regelausweisung; (Keine) schützenswerten familiären Bindungen; (Kein) …
Suchterkrankungen können allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH, B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24).Zudem gilt es insoweit zu berücksichtigen, dass selbst im Falle einer abgeschlossenen Therapie eine Wiederholungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (…vgl. hierzu nur BayVGH, U.v. 17.7.2012 - 19 B 12.471 - juris Rn. 68 ff.; B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24;… U.v. 11.12.2003 - 24 CS 03.2428 - juris Rn. 30), sondern selbst dann noch Rückfälle drohen, so dass ein gewisser Zeitraum straffreien Verhaltens nach einer abgeschlossenen Therapie sowie eine Festigung seiner Persönlichkeit und seiner Lebensumstände zu fordern ist.
- VG Düsseldorf, 03.04.2014 - 7 L 2550/13 vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2011, - 10 ZB 10.243 - InfAuslR 2011, 238.
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 1 K 12.653
Befristung der Wirkungen von Abschiebung und Ausweisung; unterschiedliche …
Die dagegen erhobene Klage wies die Kammer mit Urteil vom 12. Januar 2010 (Az. Au 1 K 09.813) ab, ein Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243). - VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.949
Ausweisung eines russischen Staatsangehörigen; Überwiegen der öffentlichen …
Ausreichend für die erforderliche positive Prognose, dass er künftig in der Lage sein wird, ein alkohol- und vor allem straffreies Leben zu führen, ist jedenfalls nicht, dass die Durchführung einer stationären Therapie erst beabsichtigt ist (BayVGH, B.v. 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172 - juris Rn. 6 und B.v. 24.2.2011 - 10 ZB 10.243 - juris Rn. 24). - VG München, 29.03.2012 - M 10 K 11.2895
Verurteilung zu 4 Jahren Freiheitsstrafe; keine Unverhältnismäßigkeit der …
Das erkennende Gericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (BayVGH vom 24.2.2011 InfAuslR 2011, 238 RdNr. 24 m.w.H.). - VGH Bayern, 04.11.2011 - 10 ZB 10.2037
Wiederholungsgefahr bei Verurteilung zu mehreren Haftstrafen wegen Betrugs
Allerdings kann sich die bisherige Aufenthaltsdauer nur dann entscheidend zugunsten des Ausländers auswirken, wenn der Aufenthalt rechtmäßig ist und das Vertrauen auf den Fortbestand des Aufenthalts schützenswert ist (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 Az. 10 ZB 10.243 InfAuslR 2011, 238 m.w.N.). - VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02395
Ausweisung eines ARB-berechtigten faktischen Inländers; Verurteilung zu 5 Jahren …
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu: Beschluss vom 24.1.2011, Az. 10 ZB 10.243) wäre eine Wiederholungsgefahr bei Suchterkrankungen allenfalls dann ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls bestehe.
Redaktioneller Hinweis
Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.